Zwei Partner verstehen sich nicht mehr. Z.B. bei einer Ehescheidung. Daraufhin ist der jeweils andere natürlich ein ganz böser Mensch. Schließlich hat er den eigenen Lebenstraum zerstört. Deshalb herrscht jetzt Streit über alles und jedes. Daher kann man sich natürlich auch nicht über die Zukunft des mühsam angesparten und abbezahlten Hauses einigen. Weil eine Einigung also nicht möglich ist, hat der andere jetzt die Teilungsversteigerung beantragt. Folglich hat das Gericht das Verfahren angeordnet. Also flattert jetzt der Anordnungsbeschluss ins Haus. Der erste Reflex ist dann verständlich: Das will ich nicht. Schon deswegen nicht, weil der andere es will. Also will ich die Teilungsversteigerung verhindern.
Teilungsversteigerung verhindern?
Deshalb kommt als erstes oftmals die Frage auf mich zu: Wie kann ich die Teilungsversteigerung verhindern? Das geht tatsächlich in manchen Fällen. In bestimmten Konstellationen kann man die Teilungsversteigerung verhindern. Bitte sehen Sie dazu auch unter www.teilungsversteigerung.net/opt1 verst blockieren. In anderen Fällen geht es nicht. In vielen Konstellationen kann man nicht die Teilungsversteigerung verhindern.
Teilungsversteigerung verhindern sinnvoll?
Aber selbst dann, wenn man die Teilungsversteigerung verhindern kann, ist es eigentlich überhaupt sinnvoll, das zu tun? Wenn man die Teilungsversteigerung verhindern kann, was geschieht dann als nächstes? Ausgehend von der Prämisse, dass eine Einigung nicht möglich ist – eine Einigung wäre immer gut, wenn sie denn erzielbar wäre – was ist denn dann die Alternative zur Teilungsversteigerung? Dann wird die Eigentümergemeinschaft an dem streitigen Haus also nicht aufgelöst. Und die Konsequenz? Der andere wird sich nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass er das Haus verlassen und es Ihnen zum Nulltarif überlassen sollte. Wollen Sie denn wirklich mit diesem bösen Menschen, mit dem Sie sich überhaupt nicht mehr verstehen, die nächsten 30 Jahre über die Verwaltung der gemeinsamen Immobilie zusammengekettet bleiben? Dann wäre doch der ständige Streit vorprogrammiert. Wollen Sie nicht lieber in ein neues Leben aufbrechen, als ständig dem alten hinterher streiten zu müssen? Wenn Sie denn schon von Tisch und Bett getrennt sind, wäre es dann nicht sinnvoller, auch die Eigentümergemeinschaft aufzulösen? Vielleicht sollten Sie doch lieber nicht die Teilungsversteigerung verhindern wollen?
Teilungsversteigerung verhindern – besser nicht!
Wie Sie vielleicht gesehen haben wohne ich in Cornwall, also in England. In England gibt es keine Teilungsversteigerung. Wenn sich hier die Miteigentümer nicht einigen können, dann muss ein Richter darüber entscheiden, was geschehen soll. Er kann entscheiden, dass der eine es an den anderen oder der andere es an den einen oder beide es gemeinsam an einen Dritten verkaufen müssen. Dabei entscheidet er natürlich auch über den Preis, zu dem das zu geschehen hat. Glauben Sie, dass ein Richter besser über den angemessenen Preis entscheiden kann als der Markt? Bei einer Versteigerung bildet sich automatisch der Marktpreis heraus. Immerhin leben wir in einer Marktwirtschaft. Und wenn es dann derjenige von den beiden ersteigert, dem es mehr am Herzen liegt, was soll daran schlecht sein?
Folglich bin ich der Meinung, dass unser Gesetzgeber sehr weise entschieden hat, als er das Instrument der Teilungsversteigerung geschaffen hat.
Quintessenz:
Selbst wenn Sie die Teilungsversteigerung verhindern können, tun Sie es besser nicht. Die Teilungsversteigerung bietet Ihnen die Chance, Ihr Problem zu lösen. Die Alternative ist allemal schlechter.
Konzentrieren Sie sich lieber darauf, das Verfahren der Teilungsversteigerung optimal in Ihrem Sinne zu gestalten. Dabei helfe ich Ihnen gern. Bitte sehen Sie dazu auch unter www.teilungsversteigerung.net.
Viele Grüße
Ihr Klaus Dreyer