Ich helfe Ihnen gern, Ihre Teilungsversteigerung für Sie optimal zu gestalten. Dabei werden Sie kaum glauben, was alles möglich ist.
Ich habe das Beratungsangebot in Pakete geschnürt (genannt „Optionen“), so dass Sie sich Ihre Beratung nach Ihren Bedürfnissen maßschneidern können.
Da es aber hier in diesem Blog im Wesentlichen um Aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten gehen soll, verweise ich hier einfach auf die statischen Seiten der Schwester-Website www.teilungsversteigerung.net. Welcher Service Ihnen dort zur Teilungsversteigerung geboten wird, sehen Sie am besten auch unter www.teilungsversteigerung.net/beratungsangebot.
Beratungspakete Teilungsversteigerung:
Sie finden dort auch die Optionen:
- Option 1: Teilungsversteigerung verhindern
- Option 2: Keine Bietsicherheit leisten
- Option 3: Gegenseite kann Zuschlag an Sie nicht verhindern
- Option 4: Gegenseite kann nicht die Bietsumme hochtreiben
- Option 5: Auf eigenen Grundstücksanteil entfallenden Teil des Gebots nicht bezahlen
- Option 6: Eigenen Anteil am Erlös sofort erhalten, gegnerischen Anteil blockieren
- Option 7: Niemand kann unter 70% des Verkehrswerts ersteigern
- Option 8: Entscheiden über Höhe des geringsten Gebots
- Option 9: Zuschlag sicher erhalten
- Option 10: Zuschlag für weniger als 50% erhalten
- Option 11: Gebot nicht bezahlen – jedenfalls nicht gleich
- Option 12: Risiko ausschalten, dass Gebot nicht bezahlt wird
- Option 13: Gläubiger ausbremsen
- Option 14: Finanzamt ausbremsen
- Option 15: Beratende Begleitung während des gesamten Verfahrens
Kontaktieren Sie mich einfach. Dabei können wir darüber sprechen, welche Taktik in Ihrem speziellen Fall die erfolgversprechendste ist. Das hängt natürlich von Ihren Zielen und der bei Ihnen vorliegenden Konstellation ab. Dazu kann ich Ihre Konstellation gemeinsam mit Ihnen analysieren. Und ich kann Ihnen Vorschläge hinsichtlich des besten Vorgehens machen. Dabei stelle ich mich ganz auf die in Ihrem speziellen Fall bestehenden Gegebenheiten ein. Jede Teilungsversteigerung ist anders.
Sie werden umfangreiche Beratungsunterlagen mit detaillierten Handlungsvorschlägen erhalten. Daneben stehe ich natürlich jederzeit zu Rückfragen bereit. Ich fungiere für Sie als ghostwriter für Ihre Korrespondenz mit dem Gericht. Dazu übermitteln Sie mir eingehende Gerichtspost einfach eingescannt per E-Mail oder per Fax. Und ich entwerfe Ihnen die fix und fertige Antwort.
Viele Grüße
Ihr Klaus Dreyer