Eine Teilungsversteigerung ist ja wie gesagt ein recht komplexes Rechtsgebiet, mit dem man sich als Laie naturgemäß nicht auskennt. Wenn man überhaupt mal mit einer Teilungsversteigerung zu tun hat, dann einmal im Leben. Dann liegt es natürlich nahe, sich sachkundiger Hilfe zu bedienen. Der erste Gedanke ist dann natürlich, einen Rechtsanwalt bei der Teilungsversteigerung aufzusuchen. Das Problem ist nur, auch Rechtsanwälte kennen sich in der Regel mit Teilungsversteigerungen nicht aus. Deshalb ist es sehr fraglich ob ein Rechtsanwalt bei der Teilungsversteigerung Ihnen wirklich helfen kann.
Seien Sie Ihrem Rechtsanwalt bei der Teilungsversteigerung nicht böse
Sie sollten Ihrem Rechtsanwalt bei der Teilungsversteigerung nun nicht etwa böse sein, wenn er sich mit dieser Materie nicht auskennt. Die Juristerei ist ein so weites Feld, das kann kein Mensch von einem Ende bis zum anderen vollständig überblicken. Und die Teilungsversteigerung ist für einen normalen Anwalt ein sehr entlegenes Gebiet, mit dem er in seinem Leben kaum jemals in Berührung kommt. Dann hat er zwangsläufig damit natürlich kaum irgendeine Erfahrung. Und in seiner Ausbildung lernt er es ja auch nicht – woher soll er sich also damit auskennen? Ich habe auf der Seite
www.teilungsversteigerung.net/anwaelte.html
mal eine Statistik aufgemacht, aus welcher sich ergibt, dass ein normaler Anwalt nur ca. alle 56 Jahre mit einer Teilungsversteigerung in Berührung kommt – oder eben in seinem Leben nie.
Was ist ein guter Rechtsanwalt bei der Teilungsversteigerung?
Wenn Ihr Rechtsanwalt bei der Teilungsversteigerung Ihnen offen sagt, dass er von der Materie nicht wirklich etwas versteht, dann ist er ein guter Anwalt. Wenn er hingegen Ihr Mandat annimmt, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass er Ihnen nicht wirklich helfen kann, dann ist er ein schlechter Anwalt. Und dann dürfen Sie ihm allerdings doch böse sein.
Es gibt einige Anwälte, welche sich in der Tat mit Teilungsversteigerungen gut auskennen. Das sind aber nur sehr wenige. Man kann sie fast an den Fingern einer Hand abzählen. Und das bei insgesamt ca. 140.000 Anwälten!
Es ist also für Sie leider überhaupt nicht einfach, einen Rechtsanwalt bei der Teilungsversteigerung zu finden, der sich mit der Materie auch wirklich auskennt. Leider ist es also für Sie ganz und gar nicht einfach, sich sachkundiger Hilfe zu bedienen. Die Rechtspfleger, welche die Teilungsversteigerungen durchführen, kennen sich zwar – meistens – damit aus. Aber die Rechtspfleger sind nicht dazu berechtigt, Sie zu beraten.
Ich möchte Ihnen natürlich gern bei Ihrer Teilungsversteigerung helfen, aber ich habe natürlich auch nicht die Kapazität, alle ca. 2.500 Teilungsversteigerungen pro Jahr zu betreuen.
Weitergehende Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter www.teilungsversteigerung.net.
Viele Grüße
Ihr Klaus Dreyer