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Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung - Teilungsversteigerung24

Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung

Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung

 Der Grundbuchinhalt ist die wesentlichste Grundlage für eine Teilungsversteigerung. Allerdings stelle ich im Rahmen meiner Beratungstätigkeit sehr häufig fest, dass der Grundbuchinhalt gar nicht bekannt ist. Oder wenn er bekannt ist, dann ist es oft nicht klar, wie dieser Inhalt zu verstehen ist. Es ist aber sehr wichtig, dass Sie den Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung.

Daher habe ich mich dazu entschlossen, hierzu einige Erläuterungen zu geben. Da ich Ihnen dazu Seiten aus Grundbuchblättern vorzeigen will, ist das am besten mit einem Video zu bewirken. Ich habe also dazu ein Video erstellt und dieses bei youtube eingestellt. Sie finden es unter dem Link:

https://www.youtube.com/watch?v=gUpFkgZn8Iw&t=50s

Der Einfachheit halber habe ich es jedoch hier auch noch mal eingebunden:

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dem Video. Ich hoffe, dass Sie jetzt den Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung. Bei Fragen können Sie ja die Kommentarfunktion nutzen.

Über Rückmeldungen zu dem Video oder ganz allgemein dazu, zu welchen Themen Sie sich Erläuterungen wünschen, würde ich mich natürlich freuen.

Eine ausführliche Beschreibung des Teilungsversteigerungsverfahrens und wie ich Ihnen dabei helfen kann, finden Sie ja wie gewohnt unter: http://teilungsversteigerung.net/.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

2 Gedanken zu „Grundbuchinhalt verstehen für die Teilungsversteigerung“

  1. Guten Tag,

    vielen Dank für Ihren sehr guten Blog! Ich stelle mir die Frage, ob während des Versteigerungstermins ein aktueller Grundbuchauszug vorgelesen wird. Das vorliegende Gutachten ist zum Termin relativ veraltet und es müsste natürlich geprüft werden, ob zwischenzeitlich neue Belastungen eingetragen wurden. Vielen Dank!

    1. Hallo Fabienne,

      der für die Versteigerung wesentliche Grundbuchinhalt wird während des Termins bekanntgegeben. Das erfolgt während des Bekanntmachungsteils, also etwa in der ersten Viertelstunde. Außerdem sollte das Grundbuch ausliegen. Sie haben nämlich das Recht, es einzusehen – auch noch während des Termins (aber auch vorher schon).

      Es ist richtig, dass sich manchmal noch kurz vor dem Termin irgendwelche Änderungen am Grundbuch ergeben. Deshalb ist es auch am besten, wenige Tage vor dem Termin noch mal ins Grundbuch zu schauen.

      Viele Grüße
      Ihr Klaus Dreyer

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