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Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung - Teilungsversteigerung24

Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung

Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung

Die Bank muss das Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung. Leider begreifen das manche Banken nicht. Dann bekommen Sie leider ein Problem. Dann leisten Sie nĂ€mlich die Zahlung auf die ĂŒbernommene Grundschuld, die Bank will Sie aber trotzdem nicht aus der Haftung aus dem Darlehnsvertrag entlassen. Hier erklĂ€re ich, was Sie dann tun sollten.

Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung – das Problem

Sie haben Ihr Haus ersteigert – herzlichen GlĂŒckwunsch. Dabei haben Sie eine Grundschuld als bestehen bleibendes Recht ĂŒbernommen. Die möchten Sie natĂŒrlich möglichst bald durch Zahlung ablösen. Denn es laufen ja seit dem Zuschlag die hohen Grundschuldzinsen gegen Sie. Je lĂ€nger Sie mit der Ablösung warten, um so mehr werden Sie also zu bezahlen haben. Sie zahlen also die Grundschuld an die Bank.

Gleichzeitig sind Sie aber in Ihrer Funktion als AlteigentĂŒmer auch noch Darlehensnehmer des Darlehens, welches durch diese Grundschuld besichert wurde. Die Darlehensnehmer stehen natĂŒrlich immer noch in der Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag. Denn der Darlehensvertrag ist ja durch die Versteigerung nicht etwa aufgelöst worden. Die Bank teilt Ihnen also mit, dass der Darlehnsvertrag fortbesteht. Denn das ist ja auch so richtig.

Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung – Fehler der Bank

Nun stellen Sie sich aber natĂŒrlich vor, das Darlehen werde durch Ihre Zahlung auf die Grundschuld zurĂŒckgefĂŒhrt. Die Bank solle also das Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung. Dadurch sollten Sie ja schließlich dann von Ihrer Darlehensschuld befreit werden. Aber die Bank teilt Ihnen mit, sie könne die Zahlung auf die Grundschuld nur dann mit dem Darlehen verrechnen, wenn beide Darlehensnehmer dem zustimmten. Der andere Darlehensnehmer ist aber auf Krawall gebĂŒrstet. Er hat ja gerade sein Haus verloren. Also stimmt er keiner Regelung zu, und sei sie noch so sinnvoll, auch fĂŒr ihn selbst. Denn auch er wĂŒrde ja dadurch von seiner Darlehensschuld befreit werden.

Und nun?

Die Aussage der Bank ist falsch. Die Bank muss das Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung der Darlehensnehmer. Die Bank ist dazu verpflichtet, die Zahlung auf die Grundschuld als Sondertilgung des Darlehns zu verbuchen. Damit sind die Darlehensnehmer dann von ihrer Darlehnsschuld entschuldet. Das ist ja auch vernĂŒnftig. Schließlich haben die Darlehensnehmer als AlteigentĂŒmer dafĂŒr ihr Haus hergegeben. Dann wĂ€re es doch etwas widersinnig, wenn die Bank sie trotzdem noch aus dem Darlehensvertrag in Anspruch nĂ€hme.

Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung – wie ist es richtig?

Leider begegne ich dieser unrichtigen Vorstellung bei Banken immer wieder. Es gibt aber dazu ein BGH-Urteil vom 04.02.2011 (V ZR 132/10). Dort heißt es im Leitsatz:

Will der Ersteher des GrundstĂŒcks eine in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebene Grundschuld ablösen, ist der GrundschuldglĂ€ubiger auf Grund des durch die Sicherungsabrede begrĂŒndeten TreuhandverhĂ€ltnisses mit dem persönlichen Schuldner zur Verwertung der Grundschuld in der Weise verpflichtet, dass dieser von der persönlichen Schuld vollstĂ€ndig befreit wird.

Eindeutiger geht es wohl kaum.

Wenn Ihnen Ihre Bank also Ihnen solchen Unsinn erzĂ€hlen sollte (das tun Banken leider gern, wenn der Tag lang ist), dann sagen Sie ihr einen schönen Gruß von mir und hauen ihr das BGH-Urteil um die Ohren. Dann wird sie es wohl einsehen: Sie muss das Darlehen tilgen aus der Zahlung auf die Grundschuld bei der Teilungsversteigerung.

 Weitere allgemeine Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie unter:  www.teilungsversteigerung.net

Viele GrĂŒĂŸe

Ihr Klaus Dreyer

 

 

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