Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID

Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID

Die Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID ist anders Was ändert sich? Termine werden abgesagt. Verfahren dauern länger. Wie ändern sich die Gebote? Wird mehr geboten oder weniger?

Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID – Schwierigkeiten der Gerichte

Die Gerichte haben es nicht einfach mit der Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID. Auch an den Gerichten wird teilweise im Homeoffice gearbeitet. Dadurch wird die Arbeit nicht gerade schneller erledigt. Organisationsstrukturen müssen neu durchdacht werden. Darauf sind die Gerichte nicht gerade gut vorbereitet. Digitalisierung ist oftmals noch ein Fremdwort. Stattdessen werden Aktenberge durch die Gegend geschleppt. Das ist im Homeoffice natürlich so nicht möglich.

Der Publikumsverkehr ist bei der Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID natürlich eher unerwünscht. Trotzdem muss natürlich dem Gesetz Genüge getan werden. Und das sagt, dass bei einer Teilungsversteigerung jedermann Akteneinsicht zu gewähren ist (§ 42 ZVG). Das gilt natürlich auch für die Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID. Dafür müssen also Möglichkeiten geschaffen werden, ohne das dabei die Abstandsgebote und sonstige Regularien zu COVID verletzt werden.

Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID – Versteigerungstermine

Der Versteigerungstermin ist bei der Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID natürlich ein besonderes Problem. Einerseits sind die Termine öffentlich. Der Rechtspfleger kann also niemandem den Zutritt zu dem Saal verwehren. Andererseits sind natürlich trotzdem die Abstandsregeln einzuhalten. Der Saal hat also nur eine begrenzte Kapazität, die sehr viel geringer ist als das vor COVID der Fall war. Der Rechtspfleger kann natürlich darum bitten, dass nur diejenigen den Saal betreten möchten, die ein ernsthaftes Bietinteresse haben. Und er kann darum bitten, dass von jeder Partei nur eine Person teilnehmen möchte. Aber durchsetzen kann er das nicht. Wenn die Kapazität des Saals nicht ausreicht, dann kann er nur den Termin noch am selben Tag absagen, falls man nicht in einen größeren Saal umziehen kann.

Abgesagte Termine müssen natürlich nachgeholt werden, Und so schieben die Gerichte derzeit eine Bugwelle von unerledigten Terminen vor sich her. Das führt dazu, dass bei der Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID derzeit die Wartezeiten auf einen Termin recht lang sein können.

Die Gerichte sind hinsichtlich der Versteigerungstermine bei der Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID teilweise recht erfinderisch. So werden die Termine per Lautsprecher auf den Flur übertragen. Es werden Zelte auf dem Festplatz aufgestellt. Oder es werden Termine in Theatersälen, Kinosälen, Hörsälen, Festsälen oder Bahnhofswartesälen abgehalten.

Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID – Bietverhalten

Hinsichtlich des Bietverhaltens bei der Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID war es lange etwas unklar, wie es sich entwickeln würde. Es gibt da zwei gegenläufige Vorstellungen. Einerseits ist das Geld vielfach knapper geworden. Das spräche dafür, dass weniger geboten wird. Andererseits haben die Regierungen in der EU 750 Mrd. € ausgegeben bzw. haben das noch vor. Das ist aber Geld, was die Regierungen schlicht gar nicht haben. Es wird also einfach per Druckerpresse erzeugt. Dadurch wird die Geldmenge ausgeweitet. Die Menge an Waren und Dienstleistungen, die man sich dafür kaufen kann, ist aber nicht größer geworden, sondern eher geringer. Man wird also für den einzelnen Euro weniger kaufen können. Das bedeutet eine Inflation. Bei einer Inflation ist es jedoch sinnvoll, in Sachwerte zu investieren. Das spricht dafür, dass mehr geboten wird.

Nach der bisherigen Erfahrung trifft offenbar eher letzteres zu. Zumindest sind die Bietpreise aber nicht gesunken. Man wird also nach wie vor auch bei der Teilungsversteigerung im Zeichen von COVID kein „Schnäppchen“ machen können.

Allgemeine Informationen zur Teilungsversteigerung finden Sie wie gewohnt unter www.teilungsversteigerung.net.

Viele Grüße

Ihr Klaus Dreyer

 

 

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