Teilungsversteigerung – Hinterlegung statt Zahlung

Ablösung übernommener Grundschulden bei der Teilungsversteigerung durch Hinterlegung

 Die Ablösung übernommener Grundschulden bei der Teilungsversteigerung durch Hinterlegung ist durchaus eine nicht unübliche Maßnahme. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn hinsichtlich der Berechtigung an der Grundschuld Zweifel bestehen. Die Grundschuld könnte ja inzwischen auf die Alteigentümer (zusammen) übergegangen sein. Wenn dann die Gemeinschaft der Alteigentümer zerstritten ist, empfiehlt sich die Hinterlegung. Denn dann weiß man ja nicht, an wen man wieviel zahlen sollte. Durch die Hinterlegung hat der Ersteher seine Verpflichtung erfüllt.

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