Pflichten der Bank bei Grundschulden in der Teilungsversteigerung
Leider muss ich nochmals auf das leidige Thema der bestehen gebliebenen Grundschulden zurückkommen. Diese führen nämlich immer wieder zu gedanklichen Schwierigkeiten. Dies gerade auch bei Banken. Der Ersteher hat diese Grundschulden ja übernommen. Er ist jetzt also Schuldner dieser Grundschulden. Die noch im Grundbuch eingetragene Bank ist Gläubigerin dieser Grundschulden. Dies auch dann, wenn die Grundschulden nicht mehr valutieren sollten, weil die Darlehen bereits zurückgezahlt wurden. Welches sind also die Pflichten der Bank bei Grundschulden in der Teilungsversteigerung ?
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