Die Teilungsversteigerung teilt nichts
 Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung fĂŒhrt die Teilungsversteigerung nicht zu einer Teilung. Das Wort âTeilungsversteigerungâ mag die Vorstellung nahelegen, dass das Verfahren der Teilungsversteigerung eine Teilung bewirkt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Gericht teilt jedoch nicht den anfallenden Erlös zwischen den AlteigentĂŒmern auf. Also: Die Teilungsversteigerung teilt nichts.