Grundschulden und Darlehensschulden bei der Teilungsversteigerung sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Man muss das gedanklich klar voneinander trennen. Oftmals wird das aber in einen Topf geworfen, also als dasselbe angesehen. Das liegt daran, dass es umgangssprachlich oftmals gar nicht klar voneinander unterschieden wird.
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