Gebot bei der Teilungsversteigerung nicht bezahlt
Bei einer Teilungsversteigerung besteht ein Risiko, welches bei einem freihĂ€ndigen Verkauf nicht besteht. Bei einem freihĂ€ndigen Verkauf wĂŒrde nĂ€mlich der zwischengeschaltete Notar dieses Risiko ausschlieĂen. Das Risiko besteht darin, dass der Ersteher das Gebot bei der Teilungsversteigerung nicht bezahlt.