Als AlteigentĂŒmer in der Teilungsversteigerung das Gebot voll bezahlen
Sie haben Ihr eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert? Es hat Ihnen also auch vorher schon die HĂ€lfte gehört? Und jetzt haben Sie die andere HĂ€lfte aus der Teilungsversteigerung hinzu erworben? Stellen Sie sich jetzt bitte nicht vor, dass Sie nun nur die HĂ€lfte Ihres Gebots bezahlen mĂŒssten. Das hört sich zwar logisch an; denn Sie haben ja tatsĂ€chlich nur ein halbes Haus hinzu erworben. Die eine HĂ€lfte war ja auch vorher schon Ihr Eigentum. So ist es aber leider vom Gesetz nicht geregelt. Sie sollen auch als AlteigentĂŒmer in der Teilungsversteigerung das Gebot voll bezahlen.