Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung
Bei einem Erstkontakt höre ich sehr hĂ€ufig, man habe einen Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung eingelegt oder die Gegenseite habe einen Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung eingelegt. Dann muss ich jedes Mal darauf aufmerksam machen, dass dies so nicht zutreffen kann. Einen Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung gibt es nĂ€mlich als Rechtsmittel ĂŒberhaupt nicht. Es ist also gar nicht möglich, einen Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung einzulegen. Gemeint ist nĂ€mlich etwas ganz anderes. Das will ich nachfolgend erlĂ€utern.
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