Gutachten fĂŒr die Teilungsversteigerung
Das Gericht beauftragt zur Ermittlung des Verkehrswerts einen SachverstĂ€ndigen damit, ein Gutachten fĂŒr die Teilungsversteigerung zu erstellen. Das kann durchaus zu einigen UnzutrĂ€glichkeiten fĂŒhren. Wie verhĂ€lt man sich in diesem Zusammenhang richtig? Muss man den Gutachter einlassen? Darf die gegnerische Partei bei der Besichtigung zugegen sein?