Anmeldung zur Teilungsversteigerung
Mit der Bestimmung des Versteigerungstermins werden die Beteiligten mit einem Standardtext darauf hingewiesen, im Wege der Anmeldung zur Teilungsversteigerung Ihre Rechte geltend zu machen, anderenfalls diese unberĂŒcksichtigt blieben oder einen Rangverlust erlitten. Dieser Text fĂŒhrt immer wieder zu MissverstĂ€ndnissen. Was kann man da ĂŒberhaupt anmelden? Und welche Wirkung hat das? Mit der Anmeldung zur Teilungsversteigerung kann man nĂ€mlich nicht jeden Anspruch geltend machen.