Teilungsplan bei der Teilungsversteigerung
Zur Vorbereitung auf den Verteilungstermin erstellt das Gericht in der Praxis den Entwurf fĂŒr einen Teilungsplan bei der Teilungsversteigerung. Das geschieht meist erst wenige Tage vor dem Termin. Die Beteiligten bekommen diesen Entwurf allerdings normalerweise erst wĂ€hrend des Termins erstmals zu Gesicht. Das macht es fĂŒr die Beteiligten natĂŒrlich schwierig, den Plan in der KĂŒrze der Zeit zu verstehen und zu prĂŒfen. Das Gericht erwartet aber von den Beteiligten, dass diese den Plan unmittelbar wĂ€hrend des Termins genehmigen. Deshalb wĂ€re es wĂŒnschenswert, wenn das Gericht den Beteiligten den Entwurf schon einige Tage vorher zugĂ€nglich machen könnte. Solange das nicht der Fall ist, können die Beteiligten aber auch selbst einen Entwurf aufstellen und dem Gericht zuleiten.