Darlehen der Alteigentümer bei der Teilungsversteigerung
Bei der Teilungsversteigerung kommt es natürlich recht häufig vor, dass einer der Alteigentümer selbst das Grundstück ersteigert. Das führt dann fast immer zu gedanklichen Problemen. Denn die Beteiligten bedenken nicht, dass dieser Alteigentümer rechtlich als eine andere Person anzusehen ist. Er tritt ja in Personalunion einmal als Alteigentümer und einmal als Ersteher auf. Der Ersteher ist aber rechtlich eine andere Person als der Alteigentümer. Das darf man nicht durcheinander bringen. Wenn man damit gedankliche Schwierigkeiten hat, dann sollte man sich einfach vorstellen, ein Fremder hätte es ersteigert. Dann wird schlagartig alles klar. Das gilt insbesondere auch für das Darlehen der Alteigentümer bei der Teilungsversteigerung.
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