Teilungsversteigerung der GemeinschaftsflÀche
 Oftmals gehört zu mehreren HĂ€usern eine GemeinschaftsflĂ€che, die von allen EigentĂŒmern bzw. Bewohnern der HĂ€user gemeinsam genutzt wird. Das kann eine gemeinsame Zuwegung sein. Oder ein gemeinsamer Garagenhof als Zufahrt zu den jeweiligen Garagen. Wenn nun die EigentĂŒmer eines der HĂ€user sich zerstreiten und eine Teilungsversteigerung betreiben, was geschieht dann mit der GemeinschaftsflĂ€che? Die Teilungsversteigerung der GemeinschaftsflĂ€che kann ja nicht gut betrieben werden. Denn wenn es anschlieĂend jemand ersteigert, gehört sie ja allein dem Ersteigerer. Dann hĂ€tten all die EigentĂŒmer der anderen HĂ€user ja auch keine Zuwegung oder Zufahrt mehr. Das kann es also nicht sein. Aber wie geht es dann?
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