Eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert â volles Gebot bezahlen
 Sie haben Ihr eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert? Und die HÀlfte hat Ihnen schon vorher gehört?
Dann treten jetzt jede Menge gedankliche Probleme auf. Auch Banken und sogar RechtsanwÀlte sehen die dann anstehenden Probleme oftmals nicht richtig.
Nachdem Sie Ihr eigenes Haus in der Teilungsversteigerung ersteigert haben, und die HĂ€lfte Ihnen ja schon vorher gehört hat, stellen Sie sich jetzt vielleicht vor, sie brĂ€uchten nur die HĂ€lfte Ihres Gebots zu bezahlen. Dem ist aber nicht so. Sie mĂŒssen das ganze Gebot bezahlen. Hört sich ungerecht an? Ja, ist es auch, aber das Gesetz sieht es so vor.