Die Drohung mit der Teilungsversteigerung
Oftmals erreichen mich Anrufe, und es wird berichtet, die Gegenseite habe eine Drohung mit der Teilungsversteigerung ausgesprochen. Diese Drohung gelte für den Fall, dass man den gegnerischen Vorstellungen hinsichtlich einer Einigung nicht entspreche. Natürlich macht diese Drohung mit der Teilungsversteigerung Angst. Ist diese Angst berechtigt? Muss man diese Drohung mit der Teilungsversteigerung ernst nehmen?