Anteilskauf bei der Teilungsversteigerung – durchaus zu erwägen
Es wurde eine Teilungsversteigerung eingeleitet – auf Antrag der Gegenseite. Das Verfahren wurde per Beschluss des Amtsgerichts angeordnet. Der Anordnungsbeschluss wurde Ihnen zugestellt. Mit der Anordnung des Verfahrens geht die sogenannte „Beschlagnahem des Grundstücks“ einher. Das hört sich gewaltig an. Dürfen Sie jetzt nicht mehr über Ihren Anteil verfügen? Doch das dürfen Sie. Sie dürfen Ihren Anteil sogar verkaufen. Es gibt Firmen, die durchaus bereit sind zu einem Anteilskauf bei der Teilungsversteigerung. „Anteilskauf bei der Teilungsversteigerung“ weiterlesen