Wald in der Teilungsversteigerung – ein spezielles Kapitel
Das Verfahren einer Teilungsversteigerung zieht sich ja über geraume Zeit hin. Ein bis eineinhalb Jahre sind hier die Regel. Wenn nun ein landwirtschaftliches Grundstück zur Versteigerung ansteht, dann darf das natürlich auch während des Verfahrens weiterhin bewirtschaftet werden. Es wäre ja auch unsinnig, wenn man es brachliegen lassen müsste. Und wenn dann z.B. bei einem Getreidefeld das Korn reif ist, dann darf es natürlich auch abgeerntet werden. Natürlich muss man nicht das Korn auf dem Halm verkommen lassen. Aber wie sieht das bei einem Wald in der Teilungsversteigerung aus? darf man den Wald in der Teilungsversteigerung einfach abholzen, wenn die Bäume hiebsreif sind?