Die Mutter hat in ihr handschriftliches Testament geschrieben: „Die Aktien soll mein Sohn haben, das Haus soll meine Tochter haben.“ Dabei hat sie jedoch nicht bedacht, was das Vermächtnis bei der Teilungsversteigerung bedeutet. Nach dem Tod der Mutter hat der Sohn die Aktien bekommen (und hat sie verspekuliert). Die Tochter wohnt schon in den zehn Jahren seit dem Tod der Mutter allein in dem Haus und betrachtet es als ihr Eigentum. „Das stand ja schließlich so im Testament.“ Nur im Grundbuch ist immer noch die Mutter eingetragen. Das hat die Tochter für eine reine Formsache gehalten. Das könne man ja schließlich jederzeit immer noch ändern.
Und jetzt meldet sich die Tochter ganz aufgelöst bei mir. Der Sohn hat nämlich die Teilungsversteigerung des Hauses beantragt. Und das Gericht hat das Versteigerungsverfahren angeordnet. Das könne doch nicht richtig sein. Das Haus gehöre doch ihr allein. Leider nein! Das Haus steht im Eigentum einer Erbengemeinschaft bestehend aus Sohn und Tochter. Und deshalb kann der Sohn jetzt durchaus zu Recht die Teilungsversteigerung betreiben. Das hört sich jetzt sehr ungerecht an. Aber dazu muss man verstehen, welche Bedeutung das Vermächtnis bei der Teilungsversteigerung hat.