Oftmals kommen Ratsuchende mit falschen Vorstellungen auf mich zu, behaupten dann aber, diese Vorstellungen mĂŒssten richtig sein, da man es Ihnen âauf dem Gerichtâ so gesagt habe. Das mag auch durchaus zutreffen. Ich frage dann danach, wer genau âauf dem Gerichtâ es gesagt habe. Dann stellt sich in der Regel heraus, dass es ein Mitarbeiter der GeschĂ€ftsstelle war. Dann ist meine Antwort: âFragen Sie nie die GeschĂ€ftsstelle des Gerichts bei der Teilungsversteigerung.â