Wenn ein Teilungsversteigerungsverfahren stattfindet, dann sind in den meisten FÀllen auch eine oder mehrere Banken bei der Teilungsversteigerung daran beteiligt. Die Banken bei der Teilungsversteigerung sind zwar nicht die Initiatoren des Verfahrens, also keine Antragsteller. Sie sind jedoch insofern beteiligt, als meistens noch Grundschulden zugunsten der Banken bei der Teilungsversteigerung bestehen.  Oder Sie benötigen eine Bank zur Finanzierung Ihres Gebots.
Sie sollten sich die Banken bei der Teilungsversteigerung auch keineswegs zum Feind machen. Es genĂŒgt, wenn Sie gegen die Gegenseite kĂ€mpfen mĂŒssen. Eine zweite Front können Sie dabei gar nicht gebrauchen. Halten Sie also zu den Banken am besten einen guten Draht. Die Bank sollte das GefĂŒhl haben, mit Ihnen in einem Boot zu sitzen.  Und sie sollte  – ganz wichtig â um ihr Geld keine Angst haben zu mĂŒssen. Andererseits dĂŒrfen Sie aber von den Banken bei der Teilungsversteigerung nicht allzu viel Hilfe erwarten. Banken verstehen nĂ€mlich in der Regel von Teilungsversteigerungen gar nichts.