HĂ€ufig erhalte ich Anrufe von Leuten, die schon von einem AnwaltsbĂŒro bei der Teilungsversteigerung betreut werden, aber noch mal eine zweite Meinung einholen möchten oder mit der Betreuung durch ihr AnwaltsbĂŒro bei der Teilungsversteigerung nicht so zufrieden sind. Meistens muss ich dann darum bitten, mir irgendwelche Unterlagen zukommen zu lassen, um die Sache zutreffend beurteilen zu können. Und ganz oft höre ich dann, diese Unterlagen lĂ€gen ihnen nicht vor, sondern das AnwaltsbĂŒro habe diese. Das geht allerdings so ĂŒberhaupt nicht!Â
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