Ratsuchende haben oftmals zunächst eine völlig falsche Vorstellung davon, was die Teilungsversteigerung bewirkt. Da hat z.B. einer der Partner schon jahrelang alle Kosten der gemeinsamen Immobilie allein getragen. Nun möchte er natürlich die Hälfte davon von dem anderen Partner erstattet haben. Nun meint er, er könne das bei der Teilungsversteigerung „anmelden“. Und dann hofft er, er werde seine Aufwendungen aus dem Erlös erstattet bekommen. So funktioniert das aber nicht. Also was bewirkt sie wirklich? Wie kann sie Ihnen helfen?
Monat: Juli 2017
Zuschlagsgebühr bei der Teilungsversteigerung
Die Zuschlagsgebühr bei der Teilungsversteigerung wird von dem Ersteher erhoben. Das ist also derjenige, der das Meistgebot abgegeben und den Zuschlag erhalten hat. Das ist also anders als bei der Verfahrensgebühr, der Terminsgebühr und der Verteilungsgebühr, welche die Alteigentümer zahlen. Wenn Sie aber zuvor schon teilweise Eigentümer waren, dann wird es kompliziert. Dann sind Sie ja gleichzeitig Ersteher und Alteigentümer. Und dann wird die Gerichtskostenrechnung über die Zuschlagsgebühr meistens falsch sein. Sie müssen also bitte aufpassen und dem Gericht auf die Finger gucken. Sonst zahlen Sie zu viel. Ich erkläre Ihnen nachfolgend, worauf Sie achten müssen.
Grunderwerbsteuer bei der Teilungsversteigerung
Die Grunderwerbsteuer bei der Teilungsversteigerung ist ein ganz besonderes Kapitel. Die Grunderwerbsteuerbescheide sind in diesem Fall nämlich meistens falsch. Bevor Sie also zu viel bezahlen, prüfen Sie den Grunderwerbsteuerbescheid bitte sorgfältig und legen Sie bitte rechtzeitig (Frist vier Wochen) Einspruch gegen den Bescheid ein. Ich erkläre Ihnen nachfolgend, worauf es ankommt.
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