Im Rahmen der Teilungsversteigerung ist es in fast allen FĂ€llen sinnvoll, eine Minderanmeldung der beteiligten Bank(en) zu erlangen. Das ist ein Verzicht der Bank auf die ihr ansonsten formal zuflieĂenden dinglichen Zinsen. Diese Zinsen wird sie meist sowieso nicht behalten dĂŒrfen. Damit wird das geringste Gebot niedriger, was fĂŒr Sie sinnvoll ist. (Siehe dazu auch âdas geringste Gebot bei der Teilungsversteigerungâ). Um die Minderanmeldung zu erhalten, muss man die beteiligte(n) Bank(en) darum bitten. Von selbst tun die Banken normalerweise nichts. Es liegt also im Ermessen der Bank, ob sie die Minderanmeldung erklĂ€ren will. Manchmal weiĂ die Bank allerdings schlicht nicht, was das ĂŒberhaupt ist. Manche Banken stellen sich damit auch etwas blöd an. Was ist dann zu tun?
âMinderanmeldung bei der Teilungsversteigerungâ weiterlesen