Oftmals beantragt jemand eine Teilungsversteigerung und möchte das Haus letztendlich in der Teilungsversteigerung selbst ersteigern. Das ist auch völlig in Ordnung und vollkommen legitim. Wenn zwei Alteigentümer das Haus gern selbst hätten, und sich nicht einigen können, wer es bekommen soll, dann ist ja auch die Teilungsversteigerung das Mittel der Wahl. Und dann ist es ja auch richtig und gut, wenn es letztlich derjenige in der Teilungsversteigerung selbst ersteigert, dem es mehr am Herzen und liegt und der deswegen bereit ist, dafür mehr zu bezahlen.
Dabei gibt es jedoch oftmals ein gedankliches Problem. Dieses Problem tritt dann auf, wenn derjenige, der es in der Teilungsversteigerung selbst ersteigert hat, seine Rolle als Ersteher nicht sauber von seiner Rolle als Alteigentümer gedanklich trennen kann.
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